Hochkonzentriertes Koffein:


Koffeinhaltige Pulver, die sich aktuell vor allem bei Sportlern vor dem Workout großer Beliebtheit erfreuen, sind in Form von Nahrungsergänzungsmitteln freiverkäuflich zu bekommen. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist jedoch dabei die Gefahr einer versehentlichen Überdosierung hoch. Schon geringe Mengen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder, wie bereits geschehen, zum Tod führen.

Ein bis zwei Teelöffel Koffein können tödlich sein 

Da es frei verkäuflich ist und viele Menschen gerne mal einen Kaffee trinken, unterschätzen Verbraucher die Gefahr. Doch hochkonzentriertes Koffeinpulver kann man nicht mit handelsüblichem Kaffeepulver vergleichen. Bei reinem Koffeinpulver ist die Menge an Pulver gleich der Menge an Koffein: In 1 g Pulver sind also 1 g Koffein enthalten. 
Als potenziell akut tödliche Dosis gelten bei erwachsenen Menschen 5 bis 10 g Koffein. Eine Tasse Kaffee mit 200 ml enthält etwa 0,09 g Koffein. Um 5 g Koffein über Kaffee als Getränk aufzunehmen, müssten also rund zehn Liter Kaffee getrunken werden. Somit ist bei einem üblichen Kaffeekonsum bei gesunden Erwachsenen keine Koffeinvergiftung zu erwarten. 
Die Einnahme von etwa 5 bis 10 g purem Koffein kann jedoch lebensgefährlich sein. Die offizell emfohlene Verzehrmenge liegt bei nicht mehr als 0,4 g Koffein pro Tag, bei schwangeren und stillenden Frauen sind es 0,2 g. 

Wichtig: Koffeinpulver sind Lebensmittel ohne Zulassung 

Koffeinpulver, die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, zählen als Lebensmittel und sind freiverkäuflich erhältlich. Sie durchlaufen deshalb kein Zulassungsverfahren und werden auch nicht auf Sicherheit oder Wirksamkeit geprüft, bevor sie in den Handel gelangen.  Laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) müssen diese Produkte Angaben über die empfohlene tägliche Verzehrmenge sowie einen Warnhinweis tragen, dass diese Menge nicht überschritten werden darf.


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