Endlich möglich:

Rauchen gehört zu den größten Gesundheitsrisiken – doch mit dem Aufhören ist es nicht leicht. Rund 28 % der Deutschen rauchten 2024 regelmäßig. Die gute Nachricht: Für gesetzlich Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit ist die medikamentöse Unterstützung zur Entwöhnung jetzt erstattungsfähig. 

Was ist neu? 

Bisher mussten Rauchstopp-Medikamente selbst bezahlt werden. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass bestimmte Wirkstoffe wie Nicotin und Vareniclin im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms von der Krankenkasse übernommen werden können. 

Wer hat Anspruch? 

Versicherte mit der Diagnose „psychische und Verhaltensstörung durch Tabak – Abhängigkeitssyndrom“ (ICD F17.2). Voraussetzung ist eine schwere Tabakabhängigkeit, nachgewiesen z. B. durch: 
  • einen Fagerström-Test (Punktwert ≥ 6), 
  • oder das Scheitern eines Rauchstopps trotz gesundheitlicher Risiken wie COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 

Was ist zu beachten? 

Die Medikamente müssen Teil eines anerkannten Rauchentwöhnungsprogramms sein. Eine ärztliche Kontrolle erfolgt nach 3 Monaten. Bei einem Rückfall ist eine erneute Verordnung frühestens nach 3 Jahren möglich. Kombinationen aus verschiedenen Präparaten sind ausgeschlossen. 

Möchten Sie mit dem Rauchen aufhören? 

Wir beraten Sie gern dazu. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie auf dem Weg in ein rauchfreies Leben.

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