
Endlich möglich:
1. Juli 2025
Rauchen gehört zu den größten Gesundheitsrisiken – doch mit dem Aufhören ist es nicht leicht. Rund 28 % der Deutschen rauchten 2024 regelmäßig. Die gute Nachricht: Für gesetzlich Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit ist die medikamentöse Unterstützung zur Entwöhnung jetzt erstattungsfähig.
Was ist neu?
Bisher mussten Rauchstopp-Medikamente selbst bezahlt werden. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass bestimmte Wirkstoffe wie Nicotin und Vareniclin im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms von der Krankenkasse übernommen werden können.
Wer hat Anspruch?
Versicherte mit der Diagnose „psychische und Verhaltensstörung durch Tabak – Abhängigkeitssyndrom“ (ICD F17.2).
Voraussetzung ist eine schwere Tabakabhängigkeit, nachgewiesen z. B. durch:
- einen Fagerström-Test (Punktwert ≥ 6),
- oder das Scheitern eines Rauchstopps trotz gesundheitlicher Risiken wie COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Was ist zu beachten?
Die Medikamente müssen Teil eines anerkannten Rauchentwöhnungsprogramms sein.
Eine ärztliche Kontrolle erfolgt nach 3 Monaten.
Bei einem Rückfall ist eine erneute Verordnung frühestens nach 3 Jahren möglich.
Kombinationen aus verschiedenen Präparaten sind ausgeschlossen.
Möchten Sie mit dem Rauchen aufhören?
Wir beraten Sie gern dazu.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie auf dem Weg in ein rauchfreies Leben.