Die positiven Effekte
von medizinischem Cannabis

Seit 2017 dürfen Ärzt:innen ihren Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis verordnen. Der Einsatz wird deshalb immer stärker nachgefragt.

Es gilt als erwiesen, dass Cannabis in der richtigen Dosis und unter Beachtung der ärztlichen Verordnung einen sehr guten therapeutischen Effekt hat. Besonders Schmerzpatient:innen können den Alltag dadurch wieder besser meistern. Es verringert zum Beispiel die Übelkeit nach einer Chemotherapie, ist Energielieferant, verringert Appetitlosigkeit und sorgt für eine verbesserte Lebensqualität.

Vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Termin, bei dem Sie Ihre Fragen im direkten Gespräch klären können. Ob als verordnende:r Ärzt:in oder als Patient:in.

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Wenn Sie keinen persönlichen Termin vor Ort wünschen, können Sie unseren MAXMO Cannabis-Experten Velimir Borojevic auch per Email erreichen, um direkte Fragen zu stellen oder einen Telefontermin zu vereinbaren.

Kontakt: velimir.borojevic@maxmo.de

Erste Anlaufstelle:
MAXMO Apotheke medicentrum Dahlener Straße

Die MAXMO Apotheke medicentrum Dahlener Straße in Rheydt ist bereits seit 2017 die erste Anlaufstelle für viele Ärzt:innen und Patient:innen, die sich mit einer Verordnung beschäftigen oder diese wünschen.
Unser Experte auf dem Gebiet ist Apotheker Velimir Borojevic, der sein Know-how darüber, wie sich medizinisches Cannabis in der Schmerztherapie einsetzen lässt und auswirkt, gerne weitergibt.
Er steht Ihnen zu ganz unterschiedlichen Fragen zur Seite:
  • Mögliche Indikationen
  • Vor- und Nachteile der Cannabisbehandlung
  • Sorten von Cannabisblüten
  • Welche Cannabissorte bei welcher Indikation
  • Dosierung der Cannabisblüten
  • Verschiedene Einnahmearten
  • Nebenwirkungen
  • Beratung zur Antragsstellung an die Krankenkasse

Genehmigung durch die Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Arzneimittel mit Cannabis in Form getrockneter Blüten und Cannabisextrakten sowie für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Die Kostenübernahme ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie erfolgt nur für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder nicht angewendet werden kann. Zugleich muss die Aussicht bestehen, dass sich das Arzneimittel spürbar positiv auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Krankheitssymptome auswirken kann.

  • Soll ein Patient ein solches Arzneimittel auf Rezept erhalten, bedarf es bei der ersten Verordnung der Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Die Genehmigung ist innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen, zu erteilen.
  • Eine verkürzte Genehmigungsfrist von drei Tagen gilt, wenn im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verordnet wird. Die Genehmigung darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.


Die Cannabis-Sprechstunde.

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